Aktien Steuer Österreich – ausführliche Erklärung zur Aktien Besteuerung

Aktien Steuern Österreich Spekuliert man an der Börse, so darf man nicht glauben, dass die Gewinne, die man dann erzielt auch wirklich das sind was auf dem Konto landet – auch Aktien Steuer muss gezahlt werden, Aktiengewinne sind somit keinesfalls steuerfrei!

Nicht nur in Österreich ist sozusagen fast jeder noch so kleine Gewinn zu versteuern.

Aufgrund der Tatsache, dass man als Laie mitunter Probleme hat, das österreichische Steuerrecht zu verstehen, mag es ratsam sein, sich mit dem nachfolgenden Artikel zu befassen.

Wir wollen hier einen Überblick über die verschiedenen Aktien Steuern in Österreich bieten und erklären wie sich unnötige Steuerlasten vermeiden lassen.

Wie wird die Aktien Steuer in Österreich erhoben?

Aktien Steuern

Durch das Budgetbegleitgesetz 2011, das mit 1. April 2012 in Österreich in Kraft getreten ist, wurde die Besteuerung von Kapitalvermögen neu geregelt. Nach der alten Gesetzeslage waren Gegenstand der Kapitalbesteuerung Erträge aus Überlassung von Kapital – dazu gehörten etwa Dividenden und Zinsen. Gewinne aus Veräußerungen von Kapitalvermögen, etwa bei Aktien, wurden bei Privatpersonen nur dann versteuert, sofern die Veräußerung innerhalb von zwölf Monaten nach Anschaffung erfolgt ist – hier sprach man von Spekulationseinkünften.

Seit dem 1. April 2012 sind in Österreich realisierte Wertsteigerungen, ganz egal, wie lange die Behaltedauer war, steuerpflichtig. Ist ein inländisches Kreditinstitut involviert, so wird die Besteuerung von Seiten der Bank vorgenommen. Es handelt sich hier um die einbehaltene Kapitalertragsteuer – kurz: KESt. Der KESt-Satz wurde mit der Steuerreform 2015/2016 von 25 Prozent auf 27,5 Prozent erhöht (trat mit 1. Januar 2016 in Kraft). Nur Geldeinlagen und nicht verbriefte Forderungen bei den Kreditinstituten unterliegen dem alten Steuersatz, der 25 Prozent beträgt.

Werden Kapitalerträge über ein ausländisches Bankdepot bezogen, so müssen diese von Seiten des Steuerpflichtigen in der Steuererklärung vermerkt werden – hier kommt der Sondersteuersatz von 27,5 Prozent zur Anwendung. Der Steuersatz von 27,5 Prozent kommt auch dann zur Anwendung, wenn es um Erträge aus Wertpapieren im Betriebsvermögen geht.

Von der Reform sind übrigens Kapitalerträge von Kapitalgesellschaften, hier vor allem Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung – kurz: GmbHs – nicht betroffen. Hier gelten dieselben Bestimmungen wie vor der Reform – also die Bestimmungen des Körperschaftsteuergesetzes. Für andere Körperschaften, hier insbesondere für Privatstiftungen wie Vereine, hatte die Reform erhebliche Auswirkungen.

Wer Wertpapiere – etwa Aktien – verkauft, der muss wissen, welche steuerlichen Folgen sodann zu erwarten sind. Das heißt, man sollte sich nicht nur mit den Reformen befassen, sondern sich auch mit den nachstehenden Begriffen auseinandersetzen.

Private- oder Betriebliche Aktien

Aktien kaufen

Zunächst ist zu klären, ob sich die Wertpapiere im privaten Besitz oder im Betriebsvermögen befinden. Anzumerken ist, dass die Besteuerung gleich hoch ist. Es gibt hier nur Unterschiede bei den Anschaffungsnebenkosten sowie in der Gewinnermittlung oder auch bei der Abfuhr von Steuer – hier geht es vor allem um den KESt-Abzug gegenüber der Aufnahme in der Steuererklärung.

Zudem ist zu unterscheiden, um welche Art Wertpapier handelt es sich, durch dessen Veräußerung sodann ein Gewinn erzielt werden konnte. Hier wird zwischen Aktien, Forderungswertpapieren der Kategorie 1, GmbH-Anteilen sowie zwischen Wertpapieren wie Anleihen, Zertifikaten oder Derivaten, das ist die Kategorie 2, unterschieden.

Des Weiteren ist zu klären, ob es sich um einen Neubestand oder Altbestand handelt. Denn geht es um Anschaffungen vor bestimmten Stichtagen, so muss die Rechtslage angewandt werden, die vor der Reform Gültigkeit hatte (Altbestand). Werden Anschaffungen nach dem Stichtag durchgeführt, also bereits nach Inkrafttreten der Reform, dann gilt die neue Rechtslage (Neubestand).

Man wird sich zudem auch mit dem Gesellschaftsrecht befassen müssen, wenn es zu klären ist, ob es sich um Aktien oder GmbH-Beteiligungen handelt. Denn Aktien wie auch Beteiligungen an GmbHs vermitteln immer Anteilsrechte an der jeweiligen Gesellschaft. In diese Kategorie fallen übrigens auch ausländische Anteilsrechte, sofern die ausländische Gesellschaft mit einer inländischen GmbH oder Aktiengesellschaft verglichen werden kann.

GenussrechteAnleihenFondsSonderformen

Es gibt auch sogenannte Genussrechte – diese vermitteln gegenüber der Gesellschaft aktionärstypische Vermögensrechte.

Selbst wenn sie gesellschaftsrechtlich nicht als Gesellschaftsrechte im engeren Sinn verstanden werden, so werden die Genussrechte aus steuerlicher Sicht immer wie Beteiligungen an Kapitalgesellschaften behandelt. Jedoch nur, wenn sie einen Anteil am Liquidationserlös bzw. Gewinn vermitteln. Bezüglich der Steuerfolgen für die Veräußerung derartiger Genussrechte sollte man daher in Richtung Aktien wie GmbH-Anteile blicken.

Bei den Anleihen, sogenannte Schuldverschreibungen, handelt es sich um Wertpapiere, in denen sich der Aussteller dem Inhaber sodann die Verzinsung des Kapitals sowie dessen Rückzahlung gemäß den Bedingungen der Anleihe verpflichtet. Es gibt Anleihen im engeren Sinn sowie auch Schuldverschreibungen, die ganz klare Abweichungen von derartigen Merkmalen aufweisen.

Es gibt auch sogenannte Zertifikate, die ebenfalls Schuldverschreibungen sind. Die Wertentwicklung orientiert sich hier an einem zugrundeliegenden Basiswert – das kann etwa ein Aktienindex sein. Hier richtet sich der Rückzahlungsanspruch nach der Entwicklung des Basiswerts. Zinszahlungen werden in der Regel nicht vereinbart.

Die Besteuerung von Investmentfonds ist auch nach der Reform komplex geblieben. So gibt es „schwarze Fonds“, „weiße Fonds“ oder auch ausschüttungsgleiche Erträge. Das heißt, jeder Fonds muss sodann für sich überprüft werden ob er besteuert wird oder nicht.

In Österreich gibt es übrigens Ausnahmen vom Sondersteuersatz.

Das heißt, es gibt Einkünfte aus Kapitalanlagen, die nicht der Kapitalertragsteuer unterliegen bzw. nach einem eigenen Tarif zu besteuern sind. Dazu gehören Privatdarlehen bzw. nicht verbriefte Privatforderungen (obligationenartiges Genussrecht), Einkünfte als stiller Gesellschafter sowie nicht öffentlich begebene Förderungswertpapiere (Anleihen, wie privat platziert wurden).

Wichtige Steuerbegriffe für Österreich rund um Aktien Steuer

Wichtig ist, dass man sich auch mit den Steuerbegriffen auseinandersetzt. Zu den wichtigsten Steuerbegriffen gehören mit Sicherheit die Kapitalertragsteuer, die Abgeltungssteuer, die Quellensteuer sowie die Doppelbesteuerung.

Nach alphabetischer Reihenfolge werden nun die wichtigsten Steuerbegriffe behandelt:

Abgeltungssteuer

Abgeltungssteuer

Steuern auf Kapitalerträge werden von der Bank oder vom Broker an das Finanzamt weitergeleitet. Somit sind sie abgegolten und müssen nicht nochmals in der Steuererklärung angeführt werden. Zu beachten ist, dass eine Abgeltungssteuer die Kapitalertragsteuer ist.

Doppelbestuerung

Doppelbesteuerung

Man kann Kapitalerträge auch doppelt besteuern. Das ist dann der Fall, wenn man für Erträge, die im Ausland erzielt wurden, eine Quellensteuer bezahlt hat und diese aber nicht zu 100 Prozent auf die in Österreich gültige Kapitalertragsteuer angerechnet werden kann.

Kapitalertragssteuer

Kapitalertragsteuer

Eine Steuer, die auf Kapitalerträge anfällt. Das können Dividenden, Zinseinnahmen oder auch Veräußerungsgewinne sein.

Quellsteuer

Quellensteuer

Die Steuer, die – wie der Name sagt – von der Quelle abgezogen wird, also von einer ausländischen Aktie. Die Quellensteuer wird als Abgeltungssteuer gesehen; das heißt, unter bestimmten Bedingungen sind Kapitalertrag-, Quellen- wie Abgeltungssteuer das Gleiche.

Aktien Gewinne und Kapitalertragsteuer

Steueridentifikationsnummer Österreich Fondsanteile wie auch Aktien, die nach dem 1. Januar 2011, oder auch Forderungswertpapiere, die nach dem 1. April 2012 erworben wurden, unterliegen bei Verkauf einer Wertpapier-Kapitalertragsteuer von 27,5 Prozent.

Diese Steuer trat mit 1. Januar 2016 in Kraft. Jedoch gibt es die Möglichkeit des Verlustausgleichs. Wie auch bei Dividenden und Zinsen gelten hier die Erträge als endbesteuert. Vor allem bei den Steuerfragen gibt es einige Details, die unbedingt für sich zu klären sind.

Daher mag es sinnvoll sein, wenn man entweder bei der Hausbank oder bei einem Steuerberater nachfragt, welche Vermögensanlagen aufgrund der aktuellen Vermögens- wie Steuersituation geeignet sind.

Steuerlicher Status Quo in Österreich

Werden in Österreich Kapitaleinkünfte erzielt, so sind diese zu versteuern – das passiert über die sogenannte Kapitalertragsteuer. Der Broker, bei dem das Wertpapierdepot geführt wird, führt die Steuer aber nur ab, wenn er seinen Sitz in Österreich hat. Somit hat der Anleger hier keine Aufgabe.

Das bedeutet, man muss die Einkünfte auch nicht im Zuge der Steuererklärung nochmals anführen. Zu beachten ist, dass es in Österreich keinen Steuerfreibetrag gibt. Das heißt, man muss die gesamten Kapitaleinkünfte versteuern. Der Steuersatz beträgt 27,5 Prozent. Nur dann, wenn es sich um Zinsen aus Sparbüchern oder Girokonten handelt, liegt der Steuersatz bei 25 Prozent.

Kursgewinnsteuer beim Aktien Verkauf

Die sogenannte Kursgewinnsteuer beträgt ebenfalls 27,5 Prozent. Hier wird die positive Differenz zwischen dem Kaufkurs, also den Anschaffungskosten, und dem Verkaufskurs besteuert. Sodann ist die Steuer dem Finanzamt abzuführen.

Verlustverrechnung für weniger Steuerlast

Um die Steuerlast zu senken, sollte man sich mit der sogenannten Verlustverrechnung auseinandersetzen. So gibt es etwa den Verlusttopf – das ist ein brokerinternes virtuelles Konto. Handelt es sich um KESt-pflichtige Kapitaleinkünfte von privaten Anlegern, dann ist die depotführende Stelle, das kann die Bank oder der Broker sein, verpflichtet, für die Depots des Steuerpflichtigen einen automatischen Verlustausgleich vorzunehmen.

Dort werden dann bereits bezahlte KESt aus den Gewinnmitnahmen oder von Ausschüttungen „gesammelt“. Verkauft man eine Aktie mit Verlust, dann wird von dem virtuellen Konto eine Steuergutschrift übermittelt – und zwar in Höhe von 27,5 Prozent. Das ist der KESt-Verlustausgleich.

Anzumerken ist, dass der sogenannte Verlusttopf mit 31. Dezember immer auf 0 gestellt wird. Somit können der realisierte Verlust oder schon bezahlte KESt nicht in das nächste Jahr übernommen werden.

Sonderregelungen zur Aktien Steuer in Österreich

Befasst man sich mit den Steuergesetzen in Österreich, so wird man wohl auf die eine oder andere Sonderregelung stoßen. So etwa bei Real Estate Investment Trust (REITs) und Business Development Company (BDCs). Hier werden nämlich in den meisten Fällen die Dividendenausschüttungen monatlich durchgeführt.

Laut Rechtsprechung fällt die Besteuerung hier in den Immobilien-Investmentfonds. Das heißt, die Aktie ist aus Sicht des Finanzamtes aus einem Nicht-Meldefonds; die Dividenden werden als ausschüttungsgleiche Erträge wahrgenommen, sodass hier die pauschale Besteuerung zur Anwendung gelangt.

Anzumerken ist, dass das in Österreich gültige Steuerrecht sehr komplex ist. Das heißt, hier müssen verschiedene Broker sodann unterschiedliche Arten der Besteuerung berücksichtigen. Einige Broker ermöglichen etwa gar nicht erst den Handel mit derartigen Wertpapieren.

Dann gibt es Banken, etwa die Dadat Bank sowie die Hello Bank, die – das besagen auch die im Internet zu findenden Erfahrungsberichte – zu hohe Steuern abführen. Das ist jedoch „kein Problem“, da man sich diese wieder über die Einkommensteuererklärung zurückholen kann. Hier benötigt man das Zusatzformular E1KV. Besonders korrekt geht, so die Testberichte und Kundenmeinungen, der Anbieter Flatex vor.

Fakt ist: Bei BDCs und REITs gibt es unterschiedlich hohe Steuerbelastungen – diese liegen zwischen 27,5 Prozent und 42,5 Prozent auf Kursgewinne und Dividendenerträge.

Steuern auf Kryptowährungen

Kryptowährungen Kryptowährungen , also Bitcoin und Co., werden von Seiten des Steuerrechts nicht als offizielle Währung gesehen, sodass sie kein Finanzinstrument darstellt. Denn nach der aktuellen Bezeichnung sind es abnutzbare Wirtschaftsgüter.

Jedoch ist jede Transaktion mit einem Krypto-Asset steuerpflichtig. Es spielt absolut keine Rolle, ob man sodann für die verkaufte Kryptowährung Euro erhält oder einen Tausch in eine andere Kryptowährung durchführt. Wenn die Krypto-Assets zudem auch noch zinstragend veranlagt werden, dann sind sie – laut Gesetz – ein Wirtschaftsgut. Denn alle Wertsteigerungen sowie Zinsen unterliegen dem Sondersteuersatz (§ 27a Abs. 1 Einkommensteuergesetz). Das heißt, hier kommt der Steuersatz von 27,5 Prozent zur Anwendung.

Aber wer Coins diverser Kryptowährungen kauft, wobei nicht die Absicht verfolgt wird, dass diese Zinsen bringen, sondern die digitalen Münzen nur in der Wallet, dem digitalen Portemonnaie, aufbewahrt werden, der muss beachten, dass das Geschäft nur steuerrelevant wird, wenn zwischen der Anschaffung und der Veräußerung kein Jahr vergangen ist, also innerhalb von 365 Tagen verkauft wird (§ 31 Einkommensteuergesetz).

Wer also Coins einer Kryptowährung kauft und diese länger als ein Jahr in der Wallet belässt, der muss am Ende keine Steuern zahlen.

Aktien Steuern erleichtern mit Steuer einfachem Depot Österreich

Wer in Aktien investieren will, der muss bei einer Bank oder einem Broker ein Depot eröffnen. Nachfolgende Banken bzw. Broker sollten in einem Anbietervergleich Berücksichtigung finden.

Dadat Depot

Dadat Logo Die Dadat Direktbank bietet ebenfalls ein breites Angebot an. So kann man hier ein Depot eröffnen, aber auch diverse Sparpläne erstellen.

Zudem steht die Dadat auch für das Gehaltskonto zur Verfügung.

Wer eine Bank sucht, die sozusagen alle relevanten Leistungen anbietet, der sollte sich daher mit den Angeboten der Dadat befassen.

Hello Bank Depot

hellobank logoHello Bank ist eine in Salzburg/Österreich sitzende Bank, die zur Marke BNP Paribas S.A. gehört. Die Bank wurde im Jahr 1995 gegründet.

Jahr für Jahr werden hier rund 1 Million Wertpapiertransaktionen durchgeführt – in Österreich mag die Hello Bank daher eine der größten Banken sein, die den Handel mit Wertpapieren anbietet.

Flatex Depot

Flatex Logo Flatex ist ebenfalls ein bekannter Broker, der ein breites Angebot anbietet. Zu beachten ist, dass Flatex jedoch recht hohe Gebühren hat.

Das heißt, man muss sich im Vorfeld die Frage stellen, ob das Gebührenmodell, das hier angeboten wird, mit der eigenen Strategie zusammenpasst.

Erst Bank direkt Depot

erste bank Logo Bei der Erste Bank handelt es sich um die älteste Bank Österreichs.

Gegründet im Jahr 1819, gibt es heute rund 1.000 Bankfilialen in Österreich sowie über 15.000 Mitarbeiter.

Wem der persönliche Kontakt wichtig ist, der sollte sich also das Angebot der Erste Bank ansehen.

Aktien Steuer Österreich

Steuern Österreich Befasst man sich mit dem Thema Aktien, so wird man in erster Linie daran interessiert sein, eine Aktiengesellschaft zu finden, die entsprechende Gewinne mit sich bringt.

Vor allem dann, wenn langfristig investiert wird, stehen die Chancen gut, dass man hier attraktive Gewinne verbucht.

Neben den Gewinnen geht es aber auch um die Steuern, die sodann abzuführen sind. So ist etwa darauf zu achten, dass der Gewinn nicht durch eine Doppelbesteuerung belastet wird.

Doppelbesteuerung vermeiden in Österreich

In Österreich ist es möglich, dass sich der Anleger die sogenannte ausländische Quellensteuer bis maximal 15 Prozent der Kapitalerträge anrechnen lässt.

Das heißt, man bezahlt dann in Österreich nur die Differenz, die sodann bis zum Steuersatz der KESt besteht. Das sind 10 Prozent bei Sparbuch- und Kontozinsen und 12,5 Prozent bei den restlichen Kapitalerträgen. Im Regelfall übernimmt das der Broker, sofern dieser seinen Sitz in Österreich hat.

Wenn der ausländische Quellensteuersatz den maximal anrechenbaren Satz in Höhe von 15 Prozent nicht überschreitet, so muss sich der Anleger in weiterer Folge keine Gedanken darüber machen.

Etwas umständlich wird es dann, wenn im Quellenland eine Steuer verrechnet wird, die den anrechenbaren Satz übersteigt – etwa 20 Prozent. Das heißt, man würde 20 Prozent bezahlen und die pauschalen 12,5 Prozent, sodass der Gewinn mit 32,5 Prozent belastet wird – man bezahlt also am Ende um 5 Prozent zu viel.

Ist das der Fall, so kann man im Quellenland die Quellensteuerrückerstattung beantragen. Die dafür notwendigen Formulare findet man auf der Internetseite des Bundesministeriums für Finanzen.

Aktien Einnahmen in Österreich versteuern 2024 – unser Fazit

Auf den ersten Blick mag es zwar etwas kompliziert erscheinen, aber wer sich mit der Materie befasst, der wird bemerken, dass das österreichische Steuerrecht doch relativ leicht zu durchschauen ist.

Wer unsicher ist, der kann natürlich Kontakt mit einem Steuerberater aufnehmen, sodass man die Gewissheit hat, keinen Fehler bei der Aktien Steuer begangen zu haben.

Häufige Fragen zur Aktien Steuer in Österreich

Was ist die Kapitalertragsteuer?

Wann werden Erträge mit 25 Prozent und wann mit 27,5 Prozent versteuert?

Ist der Gewinn, den man mit Kryptowährungen erzielt, steuerfrei?

Was bedeutet Quellensteuer?

Website | + posts

Ich bin Aktienenthusiastin seit 2009 und Chefredakteurin bei aktienkauf.at. In meiner Freizeit gehe ich gerne in die Berge rund um meine Heimatstadt Wien.

Jeder Handel ist riskant. Keine Gewinngarantie. Jeglicher Inhalt unserer Webseite dient ausschließlich dem Zwecke der Information und stellt keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar. Dies gilt sowohl für Assets, als auch für Produkte, Dienstleistungen und anderweitige Investments. Die Meinungen, welche auf dieser Seite kommuniziert werden, stellen keine Investment Beratung dar und unabhängiger finanzieller Rat sollte immer wenn möglich eingeholt werden.