Wie alle Einnahmen und Gehälter müssen auch ETF Gewinne in Österreich versteuert werden. Mit den über Steuern finanziert der Staat die öffentlichen Einrichtungen und praktisch alle Dienstleistungen. Wenn Sie also mit ihren ETF Renditen erzielen, müssen Sie auch dafür Steuern bezahlen.
Dies kann für viele Investoren ein Problem darstellen, wenn Sie nicht auf einige wichtige Faktoren achten. Die Besteuerung kann sehr kompliziert werden und kann sogar zivilrechtliche Folgen haben.
Wie zeigen Ihnen in diesem Artikel, wie Sie von den Renditen durch ETF-Investitionen profitieren können, ohne komplizierte Steuerabrechnungen machen zu müssen und trotzdem Ihre Steuern gemäß den Auflagen abführen.
Ihr Kapital ist im Risiko
Contents
- 1 Wie wird ein ETF in Österreich besteuert?
- 2 ETF Gewinne und Kapitalertragssteuer
- 3 Meldefonds oder Nicht Meldefonds – Unterschiede
- 4 Kursgewinnsteuer beim ETF Verkauf
- 5 Ordentliche und Außerordentliche Erträge
- 6 ETF Steuern erleichtern mit Steuer-einfachem Depot Österreich
- 7 ETF Steuern Österreich – Beispiele
- 8 ETF Einnahmen in Österreich versteuern – Fazit
- 9 ETF Steuern Österreich – Häufige Fragen
Wie wird ein ETF in Österreich besteuert?
Wenn Sie Ihr Kapital in ETFs investieren wollen, sollten Sie schon vorher über die Besteuerung von ETFs in Österreich Bescheid wissen. In Österreich kann es kompliziert werden, wenn es um die ETF Steuerabgabengeht. Auch die Art der ETFs in die Sie investieren, kann eine entscheidende Rolle dabei spielen, wie hoch die Renditen besteuert werden.
Wenn Sie Ihr Geld auf Sparbüchern anlegen und damit Zinsen erwirtschaften, wird die Kapitalertragssteuer direkt von den Zinserträgen von den Österreichischen Banken einbehalten. Die Kunden bekommen nur den verbleibenden Restbetrag der Erträge gutgeschrieben. Für ETF Investoren ist dieser Vorgang leider ein wenig komplizierter.
ETF Gewinne und Kapitalertragssteuer
Bei den meisten ETFs handelt es sich nicht um österreichische Produkte, die durch Sonderregeln anders besteuert werden. Aus diesem Grund kann für alle Erträge aus ETFs gesagt werden, dass sie grundsätzlich der Kapitalertragssteuer unterliegen. Zur Zeit beträgt diese in Österreich 27,5 %. Sie wird aber erst erhoben, wenn der Anleger seine Ausschüttungen versteuert.
Steuerlicher Status Quo in Österreich
Wenn Sie ETFs in ihrem Aktiendepot besitzen, deren Kurs gestiegen ist, aber sie die Fonds nicht verkaufen, gilt der Kursgewinn als nicht realisiert. Theoretisch haben Sie mit dem Aktienfonds einen Kursgewinn erzielt, Sie haben sich den Gewinn aber noch nicht ausbezahlen lassen.
Erst wenn Sie die ETFs wieder abstoßen und sich den Gewinn ausbezahlen lassen, muss für die erzielte Rendite die Kapitalertragssteuer gezahlt werden.
Wenn Sie ein Aktienportfolio bei einem österreichischen Online-Broker angelegt haben, wird er die fälligen Steuern direkt für Sie abführen. Er hat aber auch die Möglichkeit Drittanbieter zu nutzen, die eine Aufstellung für die realisierten Gewinne und Verluste anfertigen. Damit bekommen die Kunden die Möglichkeit die Kapitalertragsteuer zu ermitteln und sie abzuführen. Die sollte aber in den meisten Fällen von einem Steuerberater gemacht werden.
Meldefonds oder Nicht Meldefonds – Unterschiede
Entscheidend für die Besteuerung ist der Typ des ETFs. Handelt es sich dabei um einen Meldefonds oder einen Nicht-Meldefonds. Generell sollten Privatanleger keine Nicht-Meldefonds kaufen, da der Aufwand nicht mit den Gewinnen in Relationen steht.
Die damit verbundene Bürokratie kann einen Privatanleger überfordern und kann in den meisten Fällen vermieden werden.
Meldefonds
Was aber ist der Unterschied zwischen einem Meldefonds und einem Nicht-Meldefonds?
Generell handelt es sich bei Melde-ETFs um Fonds, die über einen steuerlichen Vertreter in Österreich verfügen. In den meisten Fällen sind dies große Steuerberatungskanzlein, die die Vertretung von ausländischen ETFs übernehmen und sie dadurch zu österreichischen Melde-ETFs machen. Obwohl die Herausgeber der Fonds selber keine gesetzliche Vertretung in Österreich besitzen, sind sie steuerlich vertreten.
Warum übernehmen Steuerberatungskanzlei die Vertretung von ausländischen ETFs? Dadurch können die Ausschüttungen der Fonds der österreichischen Kontrollbank gemeldet werden und dadurch auch die entsprechenden Kapitalertragssteuern abgeführt werden.
Aus diesem Grund sind die Herausgeber von Meldefonds dazu verpflichtet, der Ausschüttungen der Fonds oder ausschüttungsgleiche Erträge innerhalb von 5-7 Monaten an die österreichische Kontrollbank zu melden. Aufgrund dieser Meldung zieht die Depotführende Bank 27,5 % Kapitalertragssteuer ab.
Diese automatische Abrechnung der Kapitalertragsteuer wird nur von Meldefonds durchgeführt, oder von inländischen Online-Brokern. Da diese auch über Niederlassungen in Österreich verfügen, können Sie die fälligen Kapitalertragsteuern direkt abführen.
Nicht Meldefonds – Pauschalbesteuerung
Bei Nicht-Meldefonds wird die Sache ein wenig komplizierter. Sie werden mit einer pauschalen Besteuerung zum Jahreswechsel besteuert. Pauschal werden dafür 27,5 % KESt auf 90 % des jährlichen Kursgewinns abgerechnet. Die 10 % des Kursgewinnes, auf die keine Steuern bezahlt werden müssen stellen den Rücknahmewert dar.
Die Steuerzahlung für Nicht-Meldefonds erhöhen auch die Beschaffungskosten und vermindern im Falle eines Verkaufs den realisierten Kursgewinn.
Kursgewinnsteuer beim ETF Verkauf
Generell gilt beim Verkauf die Regel, dass auf die Differenz zwischen dem Verkaufskurs und dem Kaufkurs eine Kursgewinnsteuer in Höhe von 27,5 % bezahlt werden muss, solange ein Gewinn erzielt wurde. Dieser muss unabhängig davon gezahlt werden, ob es sich bei den ETF um einen ausschüttenden oder thesaurierenden Fond handelt. Sollten schon Ausschüttungsgleichen Erträge versteuert worden sein, werden die gezahlten Steuern von dem Kursgewinn abgezogen.
Ordentliche und Außerordentliche Erträge
Generell gilt für alle Erträge, unabhängig davon ob sie aus ausschüttenden oder thesaurierenden Fonds stammen, dass für die ordentlichen Erträge, wie Zinsen und Dividenden, Eine Kapitalertragsteuer von 27,5 % fällig wird. Die Kapitalertragsteuer wird bei ausschüttenden Fonds am Zeitpunkt der Ausschüttung fällig. Bei thesaurierenden Fonds wird sie zum Meldestichtag des steuerlichen Vertreters des Fonds fällig.
Durch ETFs können aber auch außer ordentliche Erträge entstehen. Dabei handelt es sich normalerweise um realisierte Kursgewinne oder Verluste, Erträge aus Wertpapierleihe und Swap-Erträge.
Die außerordentlichen Erträge werden bei thesaurierenden Fonds anderes besteuert. 60% der Erträge werden mit 27,5% der Kapitalsteuer direkt besteuert. Erst wenn die Fonds abgestoßen werden, werden die rechtlichen 40% auch besteuert.
Wenn Kursverluste entstehen, auch in Verbindung mit anderen Wertpapiergeschäften, können die Erträge der Fonds mit den außerordentlichen Erträgen verrechnet werden. Dies ist auch der Fall, wenn mit den Fonds Verlusten erzielt werden.
ETF Steuern erleichtern mit Steuer-einfachem Depot Österreich
Um Komplikationen bei der Versteuerung von ETFs zu vermeiden, können Investoren auch ETF-Depots bei österreichischen Banken oder Brokern anlegen. Sie sind dazu verpflichtet die Steuerabgaben abzuführen und der Investor muss sich nicht um die Versteuerung kümmern.
Es gibt einige Online-Broker, die österreichische ETF-Depots anbieten. Wir möchten Ihnen einige vorstellen, um Ihnen die Auswahl einfacher zu machen:
Finanzen.net Zero Österreich
Finanzen.net Zero ist eine der besten, wenn nicht sogar die beste Online Trading Plattform auf dem Markt und verdrängt völlig zurecht eToro von der Spitzenposition.
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Ihr Kapital ist im Risiko
Flatex Depot
Flatex ist ein deutscher Online-Broker, der auch in Österreich eine Niederlassung unterhält. Das Unternehmen wurde 1999 gegründet und die Hauptniederlassung liegt in Frankfurt. Der eigentliche Online-Broker-Service wurde 2006 gestartet. Der Anbieter bietet in Österreich über 250 verschiedene Sparpläne an.
Flatex will den Online-Handel vereinfachen und spricht Neueinsteiger und fortgeschrittene Investoren an. In Österreich gehört das Unternehmen zu den führenden Online-Brokern und führt 75-90 Millionen Transaktionen im Jahr für bis zu 2 Millionen Kunden aus. Mit über 1 Million Optionsscheine, Fonds, ETFs und Optionsscheinen, ist das Angebot von Flatex außergewöhnlich groß.
Dadat Depot
Der Online-Broker Dadat ist die Tochtergesellschaft des Bankhaus Schellhammer & Shattera AG. Die Bank wurde 1832 eröffnet und gilt als die älteste Privatbank in Wien. Die Bank gehörte viele Jahre der römisch-katholischen Kirche Österreichs.
Die Direktbank bietet seit 2017 in Österreich den Kunden die Möglichkeit ETFs zu kaufen. Unter anderem wird auch die Möglichkeit von ETF-Sparplänen angeboten, mit den Kunden monatlich Geld in Fonds investieren können. Sparpläne werden ab 30 € im Monat ermöglicht und dafür stehen 50 sparfähige ETFs zur Verfügung. Unter diesem befinden sich auch einige nachhaltige ETFs, die in letzter Zeit immer beliebter werden.
Hellobank Depot
Die Hello Bank ist die österreichische Marke von BNP Paribas. Die französische Bank betreut in Österreich mehr als 80.000 Kunden. Die Hello Bank wurde 1995 gegründet und hieß bis 2015 direktanlage.at. Nach eigenen Angaben ist der Online-Broker die Nummer eins in Österreich und bietet seinen Kunden eine hauseigene Akademie an.
Der Online-Broker Hellobank stellt über 800 Fonds zur Verfügung, die auch mit Sparplänen ab 50 € im Monat genutzt werden können.
Erste Bank DirektDepot
Die Erste Bank oder Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG wurde 1819 gegründet. Mit dem DirektDepot bietet die Bank auch die Möglichkeit Online-Wertpapierportfolios zu eröffnen und zu verwalten. Der Online-Broker bietet den Handel von Finanzinstrumenten auf 40 verschiedenen Börsenplätzen an. Dadurch ist das Angebot an ETFs und Fonds des Anbieters auch überdurchschnittlich groß.
ETF Steuern Österreich – Beispiele
Am besten lässt sich die Berechnung der Besteuerung von ETFs in Österreich an einem Beispiel erklären.
Für die Berechnung der Pauschale wird der Basisertrag ermittelt. Er wird aus dem Wert der Fondsanteile zum Jahresanfang ermittelt, die mit dem Basiszins multipliziert wird. Von diesem ermittelten Wert wird 40% abgezogen.
Die Vorabpauschale ist der kleinere Betrag des Basisertrags oder des Wertzuwachses der ETFs. Der Wertzuwachs berechnet sich aus dem Wert der Fondsanteile am Jahresende minus des Werts der Fondsanteile am Anfang des Jahres.
Sollten im Laufe des Jahres Ausschüttungen vorgenommen worden sein, die versteuert wurden, werden sie von der Vorabpauschale abgezogen.
ETF Einnahmen in Österreich versteuern – Fazit
ETFs bieten Anleger eine perfekte Möglichkeit um auch mit wenig Kapital ein diversifiziertes Aktienportfolio aufzustellen. Dadurch kann das Risiko gestreut werden und relativ gute Renditen erzielt werden.
Damit der steuerliche Aufwand nicht zu groß wird, sollten Anleger in Österreich möglichst in Melde-ETFs investieren. Es ist von Vorteil, wenn sie einen Online-Broker auswählen, der eine steuerliche Vertretung in Österreich unterhält, damit die Besteuerung nicht zu einem Problem wird.
Dieser muss sich um die gesetzlichen Abgaben kümmern, so dass Ihnen kein zusätzlicher Aufwand entsteht.
Wenn Sie dies beachten, können ETFs hervorragend für den Kapitalaufbau eingesetzt werden. Sie bieten Investoren mit langfristigem Anlagestrategien eine relativ hohe Sicherheit, die einzelne Aktien nicht bieten können.
Ihr Kapital ist im Risiko
ETF Steuern Österreich – Häufige Fragen
ETF Sparplan in Österreich, welche Steuern werden erhoben?
Warum müssen ETF Steuern in Österreich bezahlt werden?
Wie können Steuern auf ETFs in Österreich vermieden werden?
Welchen ETF Sparplan Österreich kann empfohlen werden?
Ich bin Aktienenthusiastin seit 2009 und Chefredakteurin bei aktienkauf.at. In meiner Freizeit gehe ich gerne in die Berge rund um meine Heimatstadt Wien.
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